Corona-Updates
Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 neue Lockerungen der Massnahmen beschlossen. Was dies für die Jubla bedeutet, erfährst du hier.
Massnahmen im Kanton Zürich
Aktuell gibt es keine weiteren Massnahmen im Kanton Zürich, weshalb ihr alle Vorlagen der Jubla Schweiz übernehmen könnt.
Weitere Informationen zu den Massnahmen im Kanton Zürich findet ihr auf der Seite der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Verhaltensregeln bei Jubla-Aktivitäten
Aktuell
Stand: 24. Februar 2021
Der Bundesrat kommunizierte gestern die definitiven Lockerungsschritte ab März 2021. Die Jubla Schweiz begrüsst den Entscheid und empfiehlt, per 1. März wieder Gruppenstunden im Freien unter Berücksichtigung des Schutzkonzeptes durchzuführen. An der Lagerplanung soll festgehalten werden. Für eine verantwortungsvolle und reibungslose Wiederaufnahme der Aktivitäten stellt die Jubla Schweiz Hilfsmittel zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den schweizweiten Massnahmen sowie Hilfestellungen wie aktuell geltende Schutzkonzepte findet ihr unter www.jubla.ch/corona.
Vorfreude auf Gruppenstunden ab März
Gruppenstunden ab 1. März wieder empfohlen
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Jubla Schweiz empfiehlt die Wiederaufnahme von Gruppenstunden draussen ab dem 1. März 2021. Bitte beachtet dabei folgende wichtige Regelung betreffend Personenanzahl:
- Gruppen mit Jahrgang 2001 oder jünger: Befinden sich in der Gruppe ausschliesslich Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 gibt es keine Beschränkung bezüglich der Personenanzahl. Bleibt trotzdem verantwortungsvoll und schätzt die Lage sinnvoll ein.
- Gruppen mit Jahrgang 2000 oder älter: Besteht die Gruppe aus Personen mit Jahrgang 2000 oder älter, so sind maximal 15 Personen zugelassen.
- Gemischte Gruppen: Sobald die Gruppen durchmischt werden, wird es komplexer. Schaut euch dazu diese Tabelle an, um die Regelung genau zu verstehen (siehe Zeile: Teilnahme von Leitungspersonen).
Aufgrund der Verhältnismässigkeit und zur Kontaktbeschränkung empfiehlt die Jubla Schweiz, weiterhin auf Scharanlässe zu verzichten. Höcks und weitere Vereinsanlässe wie zum Beispiel die Generalversammlung fallen unter das Veranstaltungsverbot und sind digital abzuhalten. Sportliche Aktivitäten sind für Leitende unter Einhaltung des Schutzkonzeptes möglich.
So gelingt die verantwortungsvolle und reibungslose Wiederaufnahme der Gruppenstunden
Trotz grosser Vorfreude ist es jetzt wichtig, die geltenden Massnahmen nicht zu vergessen, sondern umso verantwortungsvoller die Gruppenstunden zu planen. Auf der Webseite jubla.ch/corona findet ihr dazu folgende Hilfsmittel:
- Das Schutzkonzept wurde entsprechend der Lockerungen überarbeitet und ist nach wie vor Pflicht für jede Gruppenstunde. Informiert euch hier über die aktuellen Massnahmen und bereitet euer Schutzkonzept sorgfältig vor.
- Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen nach wie vor strikt befolgt werden. Dieses Plakat dient euch dazu, alle Teilnehmenden an die geltenden Regeln zu erinnern.
- Beachtet nebst dem Schutzkonzept und den nationalen Massnahmen die kantonalen Regelungen.
- Das FAQ beantwortet euch die wichtigsten Fragen, die nicht bereits im Schutzkonzept aufgeführt sind.
- In diesem Blogbeitrag findet ihr Ideen und Vorlagen, wie ihr die Wiederaufnahme thematisch sinnvoll gestalten könnt. Wie wäre es zum Beispiel, wenn ihr eure gelebte Solidarität noch weiter in die Welt hinaustragt, indem ihr euch für jubla.infanta einsetzt? Wir sind sicher, dass ihr noch weitere tolle Ideen habt.
Corona-Fall nach einer Aktivität
Obwohl ihr alle Massnahmen berücksichtigt habt, gibt es in eurer Schar einen Corona-Fall? Das kann passieren und ist trotz sorgsamer Beachtung aller Massnahmen nicht unvermeidbar. Wichtig ist, in diesem Moment richtig zu reagieren. Dieses Flussdiagramm erklärt euch, wie ihr bei einem Corona-Fall korrekt vorgeht und was ihr dabei beachten müsst.
An Lagerplanung festhalten
Ob Lager im Frühling und Sommer 2021 durchführbar sind, ist im Moment noch unklar, doch die Zeichen stehen gut. Wir empfehlen, an der Lagerplanung festzuhalten und dabei folgende Punkte zu beachten:
- Definiert für euch pro Lager einen Stichtag, an dem ihr entscheidet, ob ihr die Lagerplanung weiterführt oder das Lager absagen müsst.
- Achtet unbedingt auf die Stornierungsbedingungen eurer Lagerhäuser oder anderen Vereinbarungen, sodass ihr allfällige Verträge ohne Verluste stornieren könnt.
- Die Lagerplanung könnt ihr gut digital abhalten. Analoge Sitzungen sind noch nicht erlaubt. Tipps der Jubla Basel findet ihr hier.
Pfingst- und Auffahrtslager
Wir empfehlen euch, euer Pfingst- und Auffahrtslager wenn möglich in Gruppen und mit Übernachtung in Zelten zu planen. Dadurch ist die Chance grösser, dass das Lager auch tatsächlich stattfinden kann.
Sommerlager
Wir empfehlen euch aktuell, die Sommerlager unter Berücksichtigung der Massnahmen, die im Sommer 2020 geltend waren, zu planen.